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Hygiene ist Vorsorge

Kinder beim Händewaschen

Sinnvoll angewendete Hygienemaßnahmen dienen sowohl dem Wohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft. Die Reduzierung der Übertragungswege von über­tragbaren Krankheiten, wie z.B. der Schweinegrippe, ist ein wichtiger Punkt. Unsere Hände sind die Vehikel, über die die Infektions­erreger mit am häufigsten verbreitet werden.

Abklatschplatte mit Kolonien von Bakterien

Mikroorganismen können Krankheiten verursachen. Sie sind so winzig klein, daß man sie mit bloßem Auge nicht sehen kann. Es gibt viele verschiedene Arten. Man kennt sie unter den Namen Bakterien, Viren oder Pilze.

Werden Gegenstände, auf denen die Mikro­organismen sitzen, mit den Händen berührt, gelangen einige von ihnen auf die Hand und vielleicht von da über Mund, Nase oder kleine Wunden in den Körper. Dort können sie Krankheiten verursachen.

Aber nicht alle Mikro­organismen machen krank. Manche können sogar ganz nützlich sein, z.B. bei der Joghurt-Herstellung aus Milch oder im Brotteig.

Keime werden übertragen, wenn viele Menschen mit ihren Händen Gegenstände wie Treppen­geländer, Tür­klinken oder Geld anfassen. Dann wandern die Bakterien und Viren von dort auf die Hände und dann weiter von Hand zu Hand. Man nennt diese Art der Keimübertragung Kreuzkontamination.

Händehygiene in Form von gründlichem Händewaschen ist daher sinnvoll und notwendig. Mit Wasser und Seife entfernt man neben dem sichtbaren auch den unsicht­baren Schmutz und damit die kleinen, unsichtbaren Mikro­organismen von den Händen. Wie überall gilt auch hier, nicht übertreiben, aber doch sinnvoll und regelmäßig.

Händewaschen ist besonders wichtig:
  • vor dem Essen
  • nach dem Toilettenbesuch
  • nach Kontakt mit schmutzigen, verkeimten Materialien
    • Treppengeländer, Haltegriffe
    • nach Umgang mit Tieren
    • Gartenarbeit
    • . . .
  • in hygienesensiblen Bereichen und Berufen *)
    • vor Arbeitsaufnahme und nach Pausen
    • nach dem Toilettenbesuch
    • beim Wechsel in einen anderen Bereich,
      z.b. von unreiner auf reine Seite
    • bei Arbeitsende
    • häufig ist hier zusätzlich eine Händedesinfektion erforderlich

*) Geltungsbereiche des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der BioStoffVerordnung (BioStV) und der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 500)

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