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Hygiene ist Vorsorge

Sinnvoll angewendete Hygienemaßnahmen dienen sowohl
dem Wohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaft. Die Reduzierung der Übertragungswege von übertragbaren
Krankheiten, wie z.B. der Schweinegrippe, ist ein wichtiger Punkt. Unsere Hände sind die Vehikel, über die die Infektionserreger mit am häufigsten
verbreitet werden.

Mikroorganismen können Krankheiten verursachen. Sie sind so winzig klein, daß man sie mit bloßem Auge nicht
sehen kann. Es gibt viele verschiedene Arten. Man kennt sie unter den Namen Bakterien, Viren oder Pilze.
Werden Gegenstände, auf denen die Mikroorganismen sitzen, mit den Händen berührt, gelangen einige von
ihnen auf die Hand und vielleicht von da über Mund, Nase oder kleine Wunden in den Körper. Dort können sie
Krankheiten verursachen.
Aber nicht alle Mikroorganismen machen krank. Manche können sogar ganz nützlich sein,
z.B. bei der Joghurt-Herstellung aus Milch oder im Brotteig.

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Keime werden übertragen, wenn viele Menschen mit
ihren Händen Gegenstände wie Treppengeländer,
Türklinken oder Geld anfassen. Dann wandern die Bakterien und Viren von dort
auf die Hände und dann weiter von Hand zu Hand. Man nennt diese Art der Keimübertragung
Kreuzkontamination.
Händehygiene in Form von gründlichem Händewaschen ist daher sinnvoll und notwendig.
Mit Wasser und Seife entfernt man neben dem sichtbaren auch den unsichtbaren Schmutz
und damit die kleinen, unsichtbaren Mikroorganismen von den Händen. Wie überall
gilt auch hier, nicht übertreiben, aber doch sinnvoll und regelmäßig.
Händewaschen ist besonders wichtig:
- vor dem Essen
- nach dem Toilettenbesuch
- nach Kontakt mit schmutzigen, verkeimten Materialien
- Treppengeländer, Haltegriffe
- nach Umgang mit Tieren
- Gartenarbeit
- . . .
- in hygienesensiblen Bereichen und Berufen *)
- vor Arbeitsaufnahme und nach Pausen
- nach dem Toilettenbesuch
- beim Wechsel in einen anderen Bereich,
z.b. von unreiner auf reine Seite
- bei Arbeitsende
- häufig ist hier zusätzlich eine Händedesinfektion erforderlich
*) Geltungsbereiche des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der
BioStoffVerordnung (BioStV) und
der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 500)
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